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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Holzhüter Bestattungen  AGB Stand 12.09.2023

 

§1 Den Geschäftsbeziehungen zwischen Holzhüter Bestattungen und dem Vertragspartner liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.

 

§2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers und zwar auch dann, wenn wir hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nehmen. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich erfolgen.

 

§3 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, also ab heute. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsverzicht aufgrund sofortigen Vertragsvollzugs

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass ihm aufgrund der Umstände bei Vertragsabschluss grundsätzlich das oben beschriebene Widerrufsrecht zusteht und zwar bis 14 Tage nach Vertragsschluss. Ihm ist ebenfalls bekannt, dass er mit der hiesigen Erklärung endgültig auf sein Widerrufsrecht verzichtet,  sobald der Auftragnehmer mit der Ausführung der Bestattungsdienstleistung (Überführung des Verstorbenen/der Verstorbenen) beginnt. Insofern bestätigt hiermit der Auftraggeber ausdrücklich, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung sofort beginnen darf und dass er, der Auftraggeber, insoweit endgültig auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

 

§3 Sofern nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Anzahlung binnen 8 Tagen ab Auftragsunterzeichnung zu zahlen. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o.Ä.) ist ausgeschlossen, es sei denn, dass sie rechtskräftig anderweitig festgestellt wurde.

 

§4 Da am Tage der Beisetzung alle vertraglichen Leistungen erbracht sind, ist die Firma Holzhüter Bestatttungen berechtigt, die Beisetzung abzusagen, sofern der Rechnungsbetrag nicht fristgerecht gezahlt wird. Etwaig entstandene Schäden und Kosten trägt der Auftraggeber. Die vereinbarte Vergütung ist weiterhin zu zahlen.

 

§5 Bei Verzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung können 15,00 EUR berechnet werden.

 

§6 Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§7 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag (Vorsorge oder Bestattung) oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen, abzüglich der noch nicht erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Regelungen in §6 und §7 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.

 

§8 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die dem Bestattungsinstitut nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge.

 

§9 Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

 

§10 Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen, ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung unverzüglich nachzuzahlen. Ist die Versicherungssumme geringer als der Rechnungsbetrag, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Differenzbetrag zu zahlen.

 

§11 Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit der Beisetzung des Sarges bzw. der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen uns ein Jahr.

 

§12 Wir haften nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen von Holzhüter Bestatttungen beruhen. Soweit Holzhüter Bestattungen keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

 

§13 Die Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber darf nur mit dem Einverständnis von Holzhüter Bestatttungen erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.

 

§14 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall können wir einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbarten Preises verlangen.

 

§15 Holzhüter Bestatttungen ist berechtigt, ein anderes Bestattungsunternehmen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen.

 

§16 Erfüllungsort ist der Sitz von Holzhüter Bestattungen. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Zossen. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand Zossen.

 

§17 In allen Rechtsangelegenheiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§18 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.

 

§19 Unser Angebot ist freibleibend. Mit der Annahme des Angebots oder der Unterzeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber kommt ein bindendes Vertragsverhältnis zustande. Der Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und den zur Bestattungsdurchführung notwendigen Fremdleistungen. Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen werden zusätzlich berechnet, Auslagen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe an den Auftraggeber weiter berechnet. Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen MwSt.

 

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